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Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Unsere Gesetzgeber haben im Bundesdatenschutzgesetz § 4f BDSG festgelegt, dass unter folgenden Voraussetzungen in einem Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter (DSB) bestellt werden muß wenn:

 

tl_files/raubilder/roterpunkt.gif mindestens 10 Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert (d.h. mit Hilfe von Computern) verarbeiten, oder
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif mindestens 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten nicht-automatisiert  (Ordner, Register, ...) verarbeiten, oder
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif eine Pflicht zur Vorabkontrolle der Verarbeitung besteht (bei "Besonderen Arten personenbezogener Daten" wie z.B. rassische und ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, ...), oder
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif eine Meldepflicht besteht, z.B. bei "geschäftsmäßiger Erhebung zum Zwecke der Übermittlung" (Marktforschung, Adresshändler usw.)

 

Folgende Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter:

tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Zur Verfügung stellen des Verzeichnisses der Verarbeitungen nach §4g Abs.2 BDSG
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Einrichten von technischen und organisatorischen Kontrollmaßnahmen
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Schulung der Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, über die Erfordernisse des Datenschutzes
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach §5 BDSG
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Wahrung es Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Vorabkontrolle bei automatisierten Verarbeitungen mit besonderen Risiken
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Ansprechpartner für Betroffene
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherung, auf Grundlage des BDSG
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Mitwirkung bei Beantwortung von Auskunftsersuchen und bei der Benachrichtigung im Falle der Datenerhebung

 

Externer oder Interner Datschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter kann intern oder extern bestellt werden.
Die Bestellung eines externe Datenschutzbeauftragten hat folgende Vorteile:

tl_files/raubilder/roterpunkt.gif Unabhängigkeit von den internen Strukturen
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif keine Interessenskonflikte
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif meist höheres IT-Know-How
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif eigene IT-Fachkräfte dürfen wegen Interessenskonflikten nicht als Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
   
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aufwändige Schulungs- Autorisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für einen internen Datenschutzbeauftraten entfallen
   
tl_files/raubilder/roterpunkt.gif seit Sept. 2009 ist der interne Datenschutzbeauftragte "unkündbar"
   
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Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind vergleichsweise gering und fest kalkulierbar

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Die R.AU - Computertechnik als externer Datenschutzbeauftragter:

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